Alles zu KFW Förderung 442 finden Sie hier.

Hier finden Sie alles Wissenswerte über das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Bereich Photovoltaikanlagen. Als vertrauenswürdige Informationsquelle bieten wir Ihnen eine umfassende Übersicht über die Förderungsmodalitäten, Voraussetzungen und Vorteile des Programms. Wir helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden. Tauchen Sie ein und entdecken Sie, wie die KfW 442 Förderung dazu beitragen kann, Ihren Weg zur nachhaltigen Energieversorgung zu ebnen.
 Mit dieser Förderung wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen für Elektroautos in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher unterstützt. Das Ziel der KFW ist es, Ihre Elektrofahrzeuge mit umweltfreundlichem, selbst erzeugtem Solarstrom aufzuladen.

 

 Es wird gefördert:

- Den Kauf einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- Den Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, einschließlich aller Installationsarbeiten
- Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Für die Förderung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

- Die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher müssen fabrikneu installiert werden.
- Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen noch keine dieser Komponenten bestellt worden sein.
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben ein Elektroauto zum Zeitpunkt des Antrags bestellt.
- Ihr Wohngebäude ist bereits vorhanden und Sie wohnen darin.

Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschuss nicht für Neubauten vor dem Einzug, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser, Maßnahmen am Zweitwohnsitz, Eigentumswohnungen, Unternehmen oder die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss in Frage kommt.

 

Wer wird gefördert?:

Es werden Privatpersonen, die

  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.


Zuschusshöhe und Auszahlung:

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit

 

  • 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

 

So funktioniert es:

 

1. Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen, für alle drei Komponenten

 

einen Kosten­vor­anschlag mit Angabe der jeweiligen Leistungs­werte der Komponenten einzuholen. Diese Angaben benötigen Sie für Ihren Antrag. Sollten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre De-minimis-Beihilfen erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich die De-minimis-Bescheinigung.

 

Diese Unterlagen brauchen Sie aus­schließlich, um ent­sprechende An­gaben in Ihrem Antrag zu machen. Bitte laden Sie keine dieser Unterlagen im Kundenportal „Meine KfW“ hoch.

 

2. Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

 

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.

Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.
  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

 

 

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